luftig Vermietung Bedingungen
Der Mieter erklärt, dass das unten beschriebene Fahrrad in gutem Zustand vermietet und dem Mieter übergeben wurde, und der Mieter erklärt, es in gutem Zustand erhalten zu haben.
Fahrrad Marke: STOER Fahrräder
Fahrradtyp: Ultimate S1+
Die Unterzeichner erklären sich ferner mit Folgendem einverstanden:
Artikel 1
Während des Mietzeitraums gehen die mit der Nutzung des Fahrrads verbundenen Kosten, wie Reifenreparaturen und Verschleiß, zu Lasten des Vermieters. Im Falle einer Panne während der Tages- und Halbtagsmiete gehen die Kosten für den Transport des Fahrrads zu Lasten des Vermieters. Vom Mieter verursachte Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Artikel 2
Reparaturen am Fahrrad ohne Genehmigung des Vermieters gehen zu Lasten des Mieters.
Artikel 3
Der Mieter erklärt, dass er das Fahrrad immer ordnungsgemäß abschließt, wenn es während der Mietzeit nicht benutzt wird. Dies muss mit dem mitgelieferten "ABUS-Schloss" geschehen, und das Fahrrad muss immer an einem von der Gemeinde bereitgestellten Fahrradständer angeschlossen werden.
Artikel 4
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrrad und Zubehör während der Mietzeit, einschließlich Folgeschäden, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Verschulden des Mieters entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen von Mitfahrern oder Dritten frei, für die der Vermieter gesetzlich haftbar gemacht werden kann und die nicht durch die WA-Versicherung des Vermieters gedeckt sind.
Artikel 5
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Bußgeldern, Transaktionen und Verwaltungssanktionen frei, die dem Vermieter aufgrund von Straftaten und Übertretungen auferlegt werden, die vom Mieter und/oder dem Fahrer und/oder Mitfahrern während der Mietzeit begangen werden. Der Mieter übernimmt das volle Risiko und die volle Verantwortung und Haftung für diese.
Artikel 6
Bei Schäden oder Verlusten, unabhängig davon, ob sie vom Mieter und/oder dem Fahrer des Fahrrads verursacht wurden oder nicht, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich telefonisch informieren und dies schriftlich bestätigen. Der Mieter muss den Anweisungen des Vermieters Folge leisten und, wenn möglich, einen Polizeibericht erstellen lassen. Andernfalls haftet der Mieter für die Schäden, die aus dieser Unterlassung entstehen.
Artikel 7
Der Vermieter haftet nicht für Kosten und/oder Schäden, die dem Mieter, dem Fahrer des Fahrrads oder Mitfahrern durch Beschädigung, Defekt oder Verlust des Fahrrads oder des Zubehörs oder durch Schäden an Dritten entstehen.
Artikel 8
Das Fahrrad wird für maximal 1 Tag ausgeliehen und muss am selben Tag vor der Schließzeit an der Verleihstelle zurückgegeben werden. Wird das Fahrrad nach Ladenschluss zurückgegeben, wird eine Gebühr erhoben: 25 € für die erste Stunde und 15 € für jede weitere Stunde, die von der Kaution abgezogen wird.
Artikel 9
Wird das Fahrrad nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, schuldet der Mieter dem Vermieter eine Geldstrafe von 450 € pro Tag, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
Artikel 10
Bei Verlust des Schlüssels für das ABUS-Schloss werden dem Mieter 110 € in Rechnung gestellt, die von der Kaution abgezogen werden.
Artikel 11
Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads werden dem Mieter 1.250 € in Rechnung gestellt. Der Vermieter berät den Mieter, wo er das Fahrrad am besten abstellen kann.
Artikel 12
Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit ohne gerichtliches Eingreifen zu kündigen, wenn das Fahrrad nach Ansicht des Vermieters vom Mieter nicht sorgfältig genutzt wird.
Artikel 13
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Tragen eines Helms Pflicht ist. Der Vermieter wird einen Helm zur Verfügung stellen. Der Mieter ist für das tatsächliche Tragen des Helms und für etwaige Bußgelder, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ergeben, verantwortlich.
Artikel 14
Wenn es einen Hauptmieter gibt, ist dieser verpflichtet, alle anderen Radfahrer über diese Bedingungen zu informieren.